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06.12.2021

Neue Regelungen bei den Wölfen

Diese neuen Regeln gelten für den Spielbetrieb und den Publikumslauf

Am gestrigen Freitag wurde die neue und weitreichende Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg veröffentlicht. Für Veranstaltungen in der Echte Helden Arena bedeutet dies folgende Regelungen:

  • Die Hallenkapazität in der Echte Helden Arena ist auf 750 Zuschauer begrenzt.
  • In der gesamten Eishalle gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske.
  • Zutritt zu den Wölfe-Heimspielen in der DEL2, beim Nachwuchs und beim Publikumslauf ist nur noch unter Einhaltung von 2G+ gestattet. Das bedeutet Geimpfte und Genesene benötigen zusätzlich noch einen aktuellen negativen Antigen- (max. 24 Stunden alt bei Spielbeginn) oder PCR-Test (maximal 48 Stunden alt bei Spielbeginn).
  • Der Test kann dabei sowohl von einer offiziellen Corona-Teststation als auch im Rahmen einer betrieblichen Testung durch dafür ausgebildetes Personal abgelegt werden. Für den Einlass muss zwingend der Impfnachweis, ein Ausweisdokument und der Testnachweis vorgezeigt werden.
  • Der Genesenen- und Impfnachweis muss ab sofort elektronisch geprüft werden. Alle Besucher sind deshalb verpflichtet den Nachweis in der CoVPass App, der Corona Warn-App oder mit dem ausgedruckten QR-Code vorzuzeigen. Dies gilt nicht für Personen welche nicht aus einem Mitgliedsstaat der europäischen Union kommen oder ihren Hauptwohnsitz außerhalb der EU haben bzw. außerhalb der EU geimpft wurden.
  • Geboosterte Personen müssen ab dem Tag der Impfung keinen Antigen- oder PCR-Test mehr nachweisen. Als Auffrischungsimpfung gilt eine weitere mRNA Impfung nach einem Abstand von ca. 6 Monaten zur ursprünglichen kompletten Impfung.
    • Bei Johnson & Johnson bedeutet das eine Impfung, dann sechs Monate Pause und eine Impfung mit einem mRNA Impfstoff.
    • Bei allen anderen Impfstoffen werden zwei Impfungen vorausgesetzt, dann sechs Monate Pause und eine weitere mRNA Impfung.
    • Für Genesene Personen reicht nach der ersten Impfung und einem Zeitraum von sechs Monaten eine weitere mRNA Impfung.
    • Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:

      • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind,
      • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen).
  • Ausgenommen von diesen Regelungen sind auch weiterhin Schüler und Kinder bis einschließlich 17 Jahre. Hier wird lediglich ein gültiger Schülerausweis benötigt. Für volljährige Schüler gelten die normalen 2G+-Regelung. Auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sowie Personen für die es nicht seit mindestens drei Monaten eine Impfempfehlung von der STIKO gibt (z.B. Schwangere und Stillende) sind von den Regelungen ausgenommen.

Eine Liste der Testzentren in Freiburg finden Sie hier: https://www.freiburg.de/schnelltestzentren
Den Online-Ticketshop finden Sie hier: https://ehcf.reservix.de/events

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