05.02.2018

Gemeinsame Erklärung des EHC Freiburg und der Bietigheim Steelers

Weit nach dem Derby am Sonntagabend ist es an der Franz-Siegel-Halle zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung gekommen. Einig sind sich alle Beobachter: Mit der Eishockeykultur, die in Freiburg und Bietigheim gelebt wird, haben diese Vorfälle nicht das Geringste zu tun.

Fast 2500 Eissportfreunde haben am Sonntag das hochkarätige Match zwischen dem EHC Freiburg und den Bietigheim Steelers (2:3) verfolgt und für eine fantastische, lautstarke, aber durchweg friedvolle Eishockey-Atmosphäre gesorgt.

Deutlich nach Spielende kam es im Bereich des Freiburger Eisstadions zu einem größeren Polizeieinsatz. Nach Darstellung der Ermittler waren bis zu 60 Personen in eine gewalttätige Auseinandersetzung verwickelt. 

Wir vermeiden in diesem Zusammenhang bewusst das Wort "Fangruppen". Die Anhänger beider Vereine sind für leidenschaftliche Unterstützung ihrer Farben bekannt, pflegen aber auch ein gutes Miteinander und haben keinerlei Neigung zu Gewaltakten.

Detaillierter wollen der EHC Freiburg und die Bietigheim Steelers den Zwischenfall vom Sonntagabend nicht bewerten; die strafrechtliche Aufarbeitung der Vorfälle liegt bei der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden. Mit diesen Stellen arbeiten beide Vereine eng und vertrauensvoll zusammen.

Klar ist jedoch, dass weder der EHC Freiburg noch die Bietigheim Steelers dazu bereit sind, Gewaltakte im Zusammenhang mit Eishockeyspielen zu tolerieren. Beide Vereine stehen für friedlichen, familienfreundlichen Sport und tun alles, damit sich Stadionbesucher sicher fühlen. In enger Abstimmung mit der Polizei werden die Vorfälle vom Sonntagabend langjährige Stadionverbote zur Folge haben. Die Aufarbeitung diesbezüglich läuft. 

Der EHC Freiburg und die Bietigheim Steelers verurteilen jede Form der Gewalt, egal ob Fans, die Polizei oder der Ordnungsdienst davon betroffen sind - und beide Vereine sind komplett davon überzeugt, dass diese klare Haltung von der übergroßen Mehrheit der Sportfans in Südbaden und Württemberg mitgetragen wird.

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